Störungsnummer: 05921 301-142
Anmerkung: Grundsätzlich ist bis zum Erhalt des Wohnungsschlüssels entweder der Vormieter oder der Eigentümer/Vermieter der Wohnung für die Zahlung der Energie- und Wasserkosten zuständig. Sollten Sie den Wohnungsschlüssel also schon vor offiziellem Mietbeginn erhalten haben, sind Sie daher auch schon zur Zahlung der Energie- und Wasserkosten verpflichtet. Aus diesem Grund ist es notwendig uns den Tag der Schlüsselübergabe mitzuteilen und nicht den Mietbeginn (falls dieser abweichend ist).
Um für Sie einen möglichst genauen Abschlagsbetrag errechnen zu können, ist es hilfreich, wenn Sie uns weitere Angaben machen.
Bitte füllen Sie nach Absenden des Formulars, unser Formular Einzugsermächtigung aus. Es erleichtert Ihnen und uns die Arbeit. Danke.
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