Es gilt
eine neue rechtliche Vorgabe, dass Stromverträge immer im Voraus an- oder abgemeldet werden müssen. Das bedeutet, dass rückwirkende An- und Abmeldungen nicht mehr zulässig sind. Bitte teilen Sie uns in Zukunft Ihre Umzüge, Kündigungen, Neuanmeldungen oder Abmeldungen mindestens fünf Werktage vor ihrem gewünschten Termin mit.